Geldwäsche: Registrierungspflicht auf 2027 verschoben
Die Registrierungspflicht zur Geldwäscheprävention wurde auf den 01. Januar 2027 verschoben. Der ZDH hatte sich für entsprechende Übergangsregelungen eingesetzt. Mit dem sogenannten FIU-Schnellläufergesetz kam der Gesetzgeber dem Begehren nun in § 59 Absatz 6 Satz 3 GWG nach.