Fristen zur Heizkostenverordnung
Wärmepumpen und Heizkostenverteiler
Die Frist ist verstrichen: Wer seine Wärmepumpe bis 30. September 2025 nicht mit einer Verbrauchserfassung ausgestattet hat, verletzt seitdem seine Pflicht und riskiert Kürzungen von 15 Prozent. Seit 2026 drohen weitere Fristen für nicht fernablesbare Zähler, bis 2031 folgt die nächste Anpassungspflicht. Wer jetzt zögert, zahlt drauf.
Einleitung
Mit der Änderung der Heizkostenverordnung ist die Erfassung des Verbrauchs aus Wärmepumpen zur Pflicht geworden. Der Stichtag 1. Oktober 2024 bildete den Ausgangspunkt für eine Installationsfrist, die am 30. September 2025 endete. Wo keine Verbrauchserfassung installiert wurde, besteht nun ein Pflichtverstoß mit unmittelbaren finanziellen Folgen. Zugleich stehen weitere Fristen bis 2031 an.